Im Zivilprozess (allerdings nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren) trägt die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten (§§ 91 ff. ZPO).
Rechtsanwaltskanzlei Gerstmann
Kanzlei an der alten Markthalle · gerstmann@kanzlei-gerstmann.de · Tel 06131 2163036 · Fax 06131 40033
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Im Zivilprozess (allerdings nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren) trägt die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten (§§ 91 ff. ZPO).